Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, insbesondere für alle Lieferungen und Leistungen, Auskünfte und Beratungen gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Vielmehr erkennt der Kunde durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.
Auf Verbraucher finden diese Bedingungen keine Anwendung.
2. Auskünfte, Beratungen, Eigenschaften der Produkte
1. Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung.
2. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
3. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
4. Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.
2. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
3. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
4. Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.
3. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen - erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen.
4. Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von uns spezifizierten Leistungen maßgebend.
5. Etwaige von uns gestellte Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage unserer am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise.
2. Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.
3. Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
5. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
6. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie pauschale Verzugskosten von 40,00 EUR berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
7. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Lieferungen
1. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
2. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.
3. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir nicht die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten zu vertreten haben.
4. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nehmen wir den Versand nach eigenem Ermessen und auf Kosten des Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Auf Wunsch schließen wir gegen gesonderte Berechnung eine Transportversicherung ab. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Abnehmer unverzüglich für die zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen notwendigen Tatbestandsfeststellungen zu sorgen.
6. Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse.
7. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt/abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
6. Liefer- und Leistungszeitangaben
1. Unsere Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
2. Lieferzeiten beziehen sich immer auf das Versanddatum der Ware bzw. der Bereitstellung der Ware zur Abholung. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
3. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz geltend zu machen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
4. Durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit ebenfalls in angemessenem Umfang.
5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.
6. Bei Überschreitung verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde (Besteller) uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
7. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet der Unternehmer ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
7. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur angenommen, wenn wir zuvor aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit unserem Kunden die Rücknahme vereinbart haben. Sämtliche Rücksendungen haben für uns frachtfrei zu erfolgen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt uns vor Fertigung der bestellten Waren vollständige Konstruktionsunterlagen, insbesondere Muster und Zeichnungen. Der Kunde wird uns zudem während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
2. Der Kunde hat für die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen (Planern) einzustehen. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen Informationen oder Daten. Uns trifft insoweit keine (Planungs-/Konstruktions-) Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt.
9. Gewährleistung
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
3. Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wobei wir uns das Recht vorbehalten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Hierfür wird uns für jeden Mangel eine angemessene Nachfrist gesetzt, welche zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
5. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
6. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
7. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt wird.
8. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.
10. Haftung
1. Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
2. Für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Abs. 1 entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
3. Ist der Schaden von einem Dritten versursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten - notfalls gerichtlich - geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
5. Wir haften grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurde, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet der Unternehmer nicht.
6. Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter.
11. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem betreffenden Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die Zahlung seitens unseres Kunden für eine besonders bezeichnete Lieferung erfolgt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die zu unseren Gunsten bestehende Saldoforderung.
2. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln und gegen alle Risiken auf Kosten unseres Kunden ausreichend versichert zu halten, solange sie in unserem Vorbehaltseigentum steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden wieder zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns ab. In dieser Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von uns so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts Anderes besagen.
3. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Dies gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.
4. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren.
5. Veräußert der Kunde die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen zur Sicherung an uns ab. Wird die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren - auch zu einem Gesamtpreis - abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an uns auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes des (Mit-)Eigentums von uns entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
6. Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Kunden ausgeschlossen hat.
7. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungs- und fristgemäß nachkommt und nicht in Insolvenz fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für uns zu halten.
8. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung Dritten bekanntzugeben und uns alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.
9. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde.
10. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden - falls der Kunde keine Wahl trifft, nach eigener Wahl - in Teilen frei.
11. Falls der Kunde seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußert, gilt der Eigentumsvorbehalt bezüglich unseres Eigentums bzw. Miteigentums an der betreffenden Ware als treuhänderisch für uns vereinbart.
12. Unser Kunde ist verpflichtet, uns oder von uns beauftragten Dritten auf Verlangen jederzeit Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren, um das Vorhandensein von Vorbehaltsware festzustellen und oder Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, falls wir die Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt geltend machen.
12. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen aus den Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten hieraus ist für beide Parteien Riesa. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Schlussbestimmungen
1. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
2. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
3. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Zeithain, Stand - Juni 2019